Erlebnisorte
Betreten des Hagener Waldes ist wieder erlaubt
Das Regionalforstamt Ruhrgebiet mit Sitz in Gelsenkirchen teilt mit, dass nach dem Wintersturm Friederike im Januar eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr erlassen hatte. Auch wenn die Wälder zur Erholung wieder betreten werden dürfen, weist das Regionalforstamt darauf hin, dass weiterhin besondere Risiken durch das Sturmereignis bestehen, die den so genannten waldtypischen Gefahren zuzuordnen sind, denen sich jede den Wald aus Gründen der Erholungsnutzung besuchende Person auf eigene Gefahr aussetzt. Das Regionalforstamt rät daher dringend dazu, bei der Auswahl der Waldflächen besonders sorgfältig zu sein.